Politik

Die Organe der Gemeinde und ihre Aufgaben


Der Gemeinderat

Der Rat der Gemeinde Großenwörden besteht zur Zeit aus 7  Ratsmitgliedern, die im Rahmen der Kommunalwahl von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden.

Die wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten werden im Rat beschlossen. Dazu gehören unter anderem der Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern), der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung des Investitionsprogramms sowie die Aufnahme von Krediten und die Errichtung und Übernahme von öffentlichen Einrichtungen.

Der Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister, der zugleich auch Vorsitzender ist und seinen beiden Stellvertretern. Alle Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nichtöffentlich. Der Verwaltungsausschuss ist u. a. auch Entscheidungsgremium für Angelegenheiten, die nicht vom Rat beschlossen werden und nicht von der Verwaltung entschieden werden können.

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister ist politischer Repräsentant der Gemeinde und zugleich Gemeindedirektor. Er ist ehrenamtlich tätig und wird vom Gemeinderat gewählt.

Der Gemeindedirektor vertritt die Gemeinde in allen Verwaltungsangelegenheiten und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Verwaltung.