Bis zum 23. Juli 2009 um 18 Uhr müssen die zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien ihre Wahlvorschläge einreichen, über deren Zulassung am 31. Juli 2009 durch die Landes- bzw. die Kreiswahlausschüsse entschieden wird. Dies betrifft die Vorschläge zu Landeslisten und die Kreiswahlvorschläge. Über mögliche Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse über die Zurückweisung von Landeslisten entscheidet der Bundeswahlausschuss am 6. August 2009.

Wahlvorschläge dürfen alle Parteien einreichen, die